Betreiberpflichten einhalten und Risiken minimieren

Die Dienstleisterkontrolle ist ein wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Betriebspflichten Ihrer Sparkasse. Als Betreibende von Gebäuden liegt die Betreiberverantwortung grundsätzlich in Ihren Händen. Auch wenn Sie Betreiberpflichten delegieren, bleibt die Obliegenheits- und Kontrollpflicht bei Ihnen weiter bestehen.

Das Kreditwesengesetz (KWG) und andere regulatorische Anforderungen sehen vor, dass die Sparkassen letztlich dafür verantwortlich sind, dass ihre Dienstleister den gleichen betrieblichen Verpflichtungen nachkommen, wie die Sparkasse selbst. Daher müssen Sie geeignete Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass ihre Dienstleister alle relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten.

Am 14. Juni 2023 fand unser Live im WEB statt. Das vollständige Interview steht nun zum Download bereit.

Download Interview


Es diskutierten:

Werner Faßbender
Geschäftsführer PROSERV!CE

Mike Peters
Leiter Kompetenzcenter Immobilienmanagement P3N
Über unseren Partner P3N

Claudia Theisen

Prokuristin PROSERV!CE