
Als Betreibende von Gebäuden liegt die Betreiberverantwortung grundsätzlich in Ihren Händen. Auch wenn Sie die Betreiberpflichten delegieren, bleibt die Obliegenheits- und Kontrollpflicht bei Ihnen weiter bestehen.
In unserem Live im WEB "Steuerung und Kontrolle - Betreiberverantwortung ohne Kompromisse" beantworteten unsere Expertinnen und Experten letzte Woche Ihre Fragen rund um die Betreiberpflichten.
Das gesamte Interview haben wir nun für Sie zum Download aufbereitet.
Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei uns und wir senden Ihnen den Downloadlink zu: nadineb2a1297ced6b4ac4abb6c132d8ac0d19.klapperich@6581b2e66feb4c39b419cfde0d830a59proservice.de